Über den Tod hinaus Gutes tun, ließe sich mit einer testamentarischen Verfügung.

Gerade für unser Projekt OASiS, das „neues“ Leben ermöglichen will und auf Dauerhaftigkeit angelegt ist, wäre diese Variante der Begünstigung von besonderer Dimension.

Grundsätzlich denkbar wäre überdies, dem OASiS-Haus Ihren Namen zu geben oder nach einer Ihnen nahestehenden Person zu benennen.

Unsere Empfehlung:
Das Testament gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar abzufassen und dieses von Ihrem Amtsgericht aufbewahren zu lassen. Besonders dann, wenn Sie einen Teil Ihres Nachlasses karitativen Zwecken – etwa der Arbeit des NOTHilfe e.V. – zuführen möchten. Nur so können Sie sicher sein, daß Ihr „Letzter Wille“ auch tatsächlich vollzogen wird.

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